Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lohnabfüllung und Lohnproduktion
für Kundinnen und Kunden des Service Lohnabfüllung & Lohnproduktion (im Folgenden kurz "Auftraggeber"
genannt) der
Selectum GmbH
FN 509341 g
Marie-Curie-Straße 8
2120 Wolkersdorf, AT
(im Folgenden kurz "Selectum" genannt)
Version 1 vom 07.03.2023
1. Geltungsbereich und Änderungen
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge zur Lohnproduktion und Lohnabfüllung.
1.2. Die AGB gelten für den Vertrag mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ("Unternehmer") ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den AGB oder sonstigen vertraglichen
Vereinbarungen zwischen Selectum und dem Auftraggeber abweichende Regelungen vorsehen, gelten als
nicht vereinbart und sind daher unwirksam.
1.4. Selectum behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die für den
Auftraggeber geltende Version der AGB ist jene Version, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung verfügbar
ist/war.
1.5. Die Auftraggeber können die Informationen zum Schutz ihrer persönlichen Daten gemäß Artikel 13 und
Artikel 14 DSGVO unter [https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-13-ds-gvo/]
abrufen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Der Auftraggeber beauftragt Selectum per Telefon oder Email mit der Lohnabfüllung oder
Lohnproduktion.
2.2. Nimmt Selectum den Auftrag an, erhält der Kunde per E-Mail eine Auftragsbestätigung. Durch diese
Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Selectum über die Produktion
der bestellten Waren oder Dienstleistungen zustande. Selectum behält sich das Recht vor, Aufträge ohne
Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
2.3. Der vereinbarte Produktionstermin ist bindend.
3. Terminverschiebungen und Stornierungen
Teil der Auftragsbestätigung ist der Zeitraum, in welcher die Lohnproduktion oder Lohnabfüllung
durchgeführt wird. Verschiebungen sind 35 Tage vor dem Termin schriftlich bekannt zu geben und ohne
Kosten verbunden.
Bei Verschiebungen oder Stornierungen 34 bis 14 Tage vor dem Produktionstermin wird ein Pönale von 30%
des Auftragsvolumen in Rechnung gestellt.
Bei Verschiebungen oder Stornierungen ab dem dreizehnten Tag vor dem vereinbarten Termin werden mit
einem Pönale von 60% des Auftragsvolumen sanktioniert.
4. Anlieferung und Lieferung der Produkte, Lagerungskosten
4.1. Die Anlieferung der benötigten Rohstoffe (Verpackungsmaterial, Rohstoffe, Produkte) erfolgt auf Kosten
des Auftragsgebers und darf frühestens 5 Werktage vor dem Produktionstermin stattfinden.
4.2. Nach der Produktion sind die verarbeiten Waren und das verbleibende Verpackungsmaterial innerhalb
von 4 Werktagen nach der Produktion auf Kosten des Auftraggebers abzuholen (Ex Works).
4.3. Lagerung von Ware über diesen Zeitraum hinaus ist kostenpflichtig mit € 4,00 pro Palettenstellplatz und
Tag. Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
5. Anlieferung und Lieferung der Produkte, Lagerungskosten
5.1. Die Anlieferung der benötigten Rohstoffe (Verpackungsmaterial, Rohstoffe, Produkte) erfolgt auf Kosten
des Auftragsgebers und darf frühestens 5 Werktage vor dem Produktionstermin stattfinden.
5.2. Nach der Produktion sind die verarbeiteten Waren und das verbleibende Verpackungsmaterial innerhalb
von 4 Werktagen nach der Produktion auf Kosten des Auftraggebers abzuholen (Ex Works).
5.3. Lagerung von Ware über diesen Zeitraum hinaus ist kostenpflichtig mit € 4,00 pro Palettenstellplatz und
Tag.
6. Bezahlung
6.1. Der Kaufpreis und die Zahlungskonditionen werden, wie im Angebot festgehalten, verrechnet.
6.2. Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Rechnung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine
abweichenden Zahlungskonditionen vereinbart wurden.
6.3. Mahngebühren sind € 30,00 pro Mahnung und der Verzugszins beträgt 9% über dem 3-MonatsEURIBOR.
7. Wareneingangsprüfung
7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang, Art, Menge und Beschaffenheit
der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen.
7.2. Die offensichtlichen Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist
von 8 Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der ersten Wareneingangskontrolle nicht zu
erkennen war, hat der Abnehmer unverzüglich nach Kenntniserlangung diesen Mangel dem Auftragnehmer
schriftlich anzuzeigen.
8. Gewährleistung
8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die Haftung für erlittene Sachschäden wird auf vorsätzlich und grob fahrlässig von Selectum, deren
Mitarbeitern oder deren Gehilfen verursachte Schäden begrenzt. Eine Haftung der Selectum für leichte
Fahrlässigkeit – ausgenommen bezüglich Personenschäden – wird ausgeschlossen.
10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Selectum und dem Auftraggeber gilt ausschließlich
österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts. Sofern jedoch Selectum das Angebot auf einen anderen EU-Mitgliedsstaat
ausrichtet oder die geschäftliche Tätigkeit in diesem EU-Mitgliedstaat ausübt, gelten für Verbraucher mit
dem gewöhnlichen Aufenthalt in einem solchen EU-Mitgliedstaat jedenfalls die günstigeren Bestimmungen
des örtlichen Rechts.
10.2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Selectum und dem Auftraggeber vereinbaren die
Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des für Wolkersdorf örtlich und sachlich zuständigen Gerichts.
Wenn jedoch Selectum das Angebot auf einen anderen EU-Mitgliedsstaat ausrichtet oder die geschäftliche
Tätigkeit in diesem EU-Mitgliedstaat ausübt, gilt für Verbraucher mit dem gewöhnlichen Aufenthalt in einem
solchen EU-Mitgliedstaat folgendes: Der Verbraucher kann Selectum vor den Gerichten in Österreich oder
dem dritten EU-Mitgliedstaat klagen. Selectum kann den Verbraucher nur vor den Gerichten in dessen EU-
Mitgliedstaat klagen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von
Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den
Parteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor. Abweichend von den vorigen
Sätzen sind auch formlose Erklärungen des Unternehmers oder seiner Vertreter gegenüber einem
Verbraucher wirksam.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch der übrige
Inhalt der AGB nicht berührt. Soweit dies nach Maßgabe des Verbraucherrechts zulässig ist, ist die
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem
Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
11.3. Mangels abweichender Regelung in diesen AGB dürfen die Bestimmungen und Rechte aus diesen
AGB nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte weitergegeben oder zediert
werden. Davon ausgenommen ist die Abtretung von Ansprüchen eines Verbrauchers zur Geltendmachung an
einen in § 29 KSchG genannten Verband.
11.4. Als "Dritter" im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Parteien im
rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche
Beziehungen bestehen sollten.
Selectum GmbH — Marie Curie Straße 8, 2120 Wolkersdorf, Austria
E-Mail: office@selectum.at — Website: www.selectum.at
Bank: Bank Austria — IBAN: AT36 1200 0100 2877 4429
UID: ATU74256967 — FN 509341g — Landesgericht Korneuburg