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Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lohnabfüllung und Lohnproduktion

 

für Kundinnen und Kunden des Service Lohnabfüllung & Lohnproduktion (im Folgenden kurz "Auftraggeber"

 

genannt) der

Selectum GmbH

FN 509341 g

Marie-Curie-Straße 8

2120 Wolkersdorf, AT

(im Folgenden kurz "Selectum" genannt)

Version 1 vom 07.03.2023

 

1. Geltungsbereich und Änderungen

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge zur Lohnproduktion und Lohnabfüllung.

1.2. Die AGB gelten für den Vertrag mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ("Unternehmer") ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den AGB oder sonstigen vertraglichen

Vereinbarungen zwischen Selectum und dem Auftraggeber abweichende Regelungen vorsehen, gelten als

nicht vereinbart und sind daher unwirksam.

1.4. Selectum behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die für den

Auftraggeber geltende Version der AGB ist jene Version, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung verfügbar

ist/war.

1.5. Die Auftraggeber können die Informationen zum Schutz ihrer persönlichen Daten gemäß Artikel 13 und

Artikel 14 DSGVO unter [https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-13-ds-gvo/]

abrufen.

 

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Der Auftraggeber beauftragt Selectum per Telefon oder Email mit der Lohnabfüllung oder

Lohnproduktion.

2.2. Nimmt Selectum den Auftrag an, erhält der Kunde per E-Mail eine Auftragsbestätigung. Durch diese

Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Selectum über die Produktion

der bestellten Waren oder Dienstleistungen zustande. Selectum behält sich das Recht vor, Aufträge ohne

Angabe von Gründen nicht anzunehmen.

2.3. Der vereinbarte Produktionstermin ist bindend.

 

3. Terminverschiebungen und Stornierungen

Teil der Auftragsbestätigung ist der Zeitraum, in welcher die Lohnproduktion oder Lohnabfüllung

durchgeführt wird. Verschiebungen sind 35 Tage vor dem Termin schriftlich bekannt zu geben und ohne

Kosten verbunden.

Bei Verschiebungen oder Stornierungen 34 bis 14 Tage vor dem Produktionstermin wird ein Pönale von 30%

des Auftragsvolumen in Rechnung gestellt.

Bei Verschiebungen oder Stornierungen ab dem dreizehnten Tag vor dem vereinbarten Termin werden mit

einem Pönale von 60% des Auftragsvolumen sanktioniert.

 

4. Anlieferung und Lieferung der Produkte, Lagerungskosten

4.1. Die Anlieferung der benötigten Rohstoffe (Verpackungsmaterial, Rohstoffe, Produkte) erfolgt auf Kosten

des Auftragsgebers und darf frühestens 5 Werktage vor dem Produktionstermin stattfinden.

4.2. Nach der Produktion sind die verarbeiten Waren und das verbleibende Verpackungsmaterial innerhalb

von 4 Werktagen nach der Produktion auf Kosten des Auftraggebers abzuholen (Ex Works).

4.3. Lagerung von Ware über diesen Zeitraum hinaus ist kostenpflichtig mit € 4,00 pro Palettenstellplatz und

Tag. Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

 

5. Anlieferung und Lieferung der Produkte, Lagerungskosten

5.1. Die Anlieferung der benötigten Rohstoffe (Verpackungsmaterial, Rohstoffe, Produkte) erfolgt auf Kosten

des Auftragsgebers und darf frühestens 5 Werktage vor dem Produktionstermin stattfinden.

5.2. Nach der Produktion sind die verarbeiteten Waren und das verbleibende Verpackungsmaterial innerhalb

von 4 Werktagen nach der Produktion auf Kosten des Auftraggebers abzuholen (Ex Works).

5.3. Lagerung von Ware über diesen Zeitraum hinaus ist kostenpflichtig mit € 4,00 pro Palettenstellplatz und

Tag.

 

6. Bezahlung

6.1. Der Kaufpreis und die Zahlungskonditionen werden, wie im Angebot festgehalten, verrechnet.

6.2. Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Rechnung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine

abweichenden Zahlungskonditionen vereinbart wurden.

6.3. Mahngebühren sind € 30,00 pro Mahnung und der Verzugszins beträgt 9% über dem 3-MonatsEURIBOR.

 

7. Wareneingangsprüfung

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang, Art, Menge und Beschaffenheit

der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen.

7.2. Die offensichtlichen Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist

von 8 Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der ersten Wareneingangskontrolle nicht zu

erkennen war, hat der Abnehmer unverzüglich nach Kenntniserlangung diesen Mangel dem Auftragnehmer

schriftlich anzuzeigen.

 

8. Gewährleistung

8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Die Haftung für erlittene Sachschäden wird auf vorsätzlich und grob fahrlässig von Selectum, deren

Mitarbeitern oder deren Gehilfen verursachte Schäden begrenzt. Eine Haftung der Selectum für leichte

Fahrlässigkeit – ausgenommen bezüglich Personenschäden – wird ausgeschlossen.

 

10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Selectum und dem Auftraggeber gilt ausschließlich

österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des

internationalen Privatrechts. Sofern jedoch Selectum das Angebot auf einen anderen EU-Mitgliedsstaat

ausrichtet oder die geschäftliche Tätigkeit in diesem EU-Mitgliedstaat ausübt, gelten für Verbraucher mit

dem gewöhnlichen Aufenthalt in einem solchen EU-Mitgliedstaat jedenfalls die günstigeren Bestimmungen

des örtlichen Rechts.

10.2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Selectum und dem Auftraggeber vereinbaren die

Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des für Wolkersdorf örtlich und sachlich zuständigen Gerichts.

Wenn jedoch Selectum das Angebot auf einen anderen EU-Mitgliedsstaat ausrichtet oder die geschäftliche

Tätigkeit in diesem EU-Mitgliedstaat ausübt, gilt für Verbraucher mit dem gewöhnlichen Aufenthalt in einem

solchen EU-Mitgliedstaat folgendes: Der Verbraucher kann Selectum vor den Gerichten in Österreich oder

 

dem dritten EU-Mitgliedstaat klagen. Selectum kann den Verbraucher nur vor den Gerichten in dessen EU-

Mitgliedstaat klagen.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von

Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den

Parteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor. Abweichend von den vorigen

Sätzen sind auch formlose Erklärungen des Unternehmers oder seiner Vertreter gegenüber einem

Verbraucher wirksam.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch der übrige

Inhalt der AGB nicht berührt. Soweit dies nach Maßgabe des Verbraucherrechts zulässig ist, ist die

unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem

Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

11.3. Mangels abweichender Regelung in diesen AGB dürfen die Bestimmungen und Rechte aus diesen

AGB nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte weitergegeben oder zediert

werden. Davon ausgenommen ist die Abtretung von Ansprüchen eines Verbrauchers zur Geltendmachung an

einen in § 29 KSchG genannten Verband.

11.4. Als "Dritter" im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Parteien im

rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche

Beziehungen bestehen sollten.

Selectum GmbH — Marie Curie Straße 8, 2120 Wolkersdorf, Austria

E-Mail: office@selectum.at — Website: www.selectum.at

Bank: Bank Austria — IBAN: AT36 1200 0100 2877 4429

UID: ATU74256967 — FN 509341g — Landesgericht Korneuburg

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